Datenschutz und Evaluation
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
In der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ vom 05.12.2014 ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Selbst- und Fremdevaluation in den Regelungsbereich der VwV aufgenommen.
Neben der Mitwirkungspflicht, der Zulässigkeitsnorm auf der die Verarbeitung von Lehrerdaten im Kontext der Evaluation sich gründet, finden sich Transparenzpflichten.
Demnach hat die Schulleitung die Lehrkräfte darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Daten im Rahmen von Evaluationen erhoben und wie sie weiter verarbeitet werden. Insbesondere sind die Lehrkräfte auch über den Ort und die Dauer der Verarbeitung zu informieren. Die Information muss in geeigneter Weise, in der Regel schriftlich, erfolgen.
Informationen zur Selbst- und Fremdevaluation
Merkblatt zum Datenschutz (Zusatzinformationen zur Selbst- und Fremdevaluation)
Herausgeber Landesinstitut für Schulentwicklung
im Auftrag des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Stand: August 2007
Download [pdf] [102 KB]
Die gesetzlichen Grundlagen zur Evaluation finden Sie im Schulgesetz
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/0000/14_0445_D.pdf
(Stand Oktober 2016)
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